Mieterverein: Wiedereinführung des städtischen Vorkaufsrechts richtig !
Kiel, den 28.05.2019
Mieterverein:
Wiedereinführung des städtischen Vorkaufsrechts richtig !
Angesichts der dramatischen Situation am Kieler Wohnungsmarkt begrüßt der Kieler Mieterverein ausdrücklich den Plan der Stadt, das städtische Vorkaufsrecht für Immobilien grundsätzlich wieder einzuführen. Kiel verfüge nun einmal über sehr begrenzte Flächen, auf denen Wohnungsbau stattfinden kann, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins.
Die Abschaffung des Vorkaufsrechts vor 15 Jahren im Zuge des KWG-Verkaufs war ein Fehler, so Mainitz weiter, der sich in Folge, ablesbar an den Mietsteigerungen von 20 % in den letzten 5 Jahren, rächte. Die Korrektur dieses Fehlers ist auch angesichts der Tatsache notwendig, dass die großen Wohnungsunternehmen, wie etwa „Vonovia“ und die „Deutsche Wohnen“, gar keinen Wohnungsbau betreiben, sondern Mietwohnungen zu reinen Spekulationsobjekten haben verkommen lassen. Daher ist auch die teilweise von der Wohnungswirtschaft betriebene Panikmache, dass durch diesen Schritt über Gebühr in das private Eigentum eingegriffen werde, nicht nachvollziehbar. Dies schon deshalb nicht, weil die Beschlussvorlage für Eigentümer kleinerer Immobilien grundsätzlich von der Begründung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechts absehen will.
Es kann, so Mainitz weiter, keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass die Gründung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft KiWoG der richtige Schritt zur Entlastung des Kieler Wohnungsmarktes ist. Die Einführung eines städtischen Vor- und Wiederkaufsrechts kann zur Erreichung dieses Ziels einen entscheidenden Beitrag leisten.
Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel