Kiel, den 11.02.2003
DAS AKTUELLE URTEIL
Eigenbedarfskündigung rechtsmissbräuchlich
Eine Eigenbedarfskündigung ist rechtsmissbräuchlich, wenn der geltend gemachte Eigenbedarf durch eine andere Wohnung im Hause des Vermieters abgedeckt werden konnte.
Amtsgericht Kiel, 113 C 284/01 vom 02.07.2002
Verantwortlich: Jochen Kiersch, Kiel