Auswirkungen des Verlustes knapp 4.000 preisgebundener Wohnungen zum Jahresende
Kiel, den 14. Dezember 2018
Auswirkungen des Verlustes knapp 4.000 preisgebundener Wohnungen zum Jahresende
Bezahlbarer Wohnraum wird in Schleswig-Holstein immer knapper. Allein zum Jahresende fallen insgesamt 20.663 Wohnungen aus der Sozialbindung, davon etwa 4.000 allein in der Landeshauptstadt Kiel.
Diese traurige und zugleich alarmierende Nachricht hat viele Kielerinnen und Kieler wohl zwischenzeitlich erreicht. Oftmals sind Leidtragende derzeitige Mieter der BUWOG, die an die VONOVIA, Deutschlands größten Vermieter, veräußert wird. Was aber bedeutet dies eigentlich für Mieterinnen und Mieter der betroffenen Wohnungen?
Die vielleicht wichtigste Nachricht für die Betroffenen ist, dass der Bestand der Miet-verhältnisse durch das Auslaufen von Belegungs- und/oder Preisbindung nicht berührt wird, so Carsten Wendt Geschäftsführer des Kieler Mietervereins. Niemand benötigt also einen neuen Mietvertrag. Dennoch bringt das Auslaufen der Mietpreisbindung erhebliche Nachteile mit sich. So gilt für viele dieser Wohnungen bis zum Jahresende eine 9%ige Kappungsgrenze. Dies bedeutet, dass die Anpassung der Mieten an die ortsübliche Ver-gleichsmiete innerhalb von drei Jahren maximal in diesem Umfang erhöht werden darf. Ab dem 01.01.2019 ist dieses nun bis zu 20% innerhalb desselben Zeitraums möglich. In Kiel gilt allerdings derzeit die Kappungsgrenzenverordnung, nach der dieses Limit auf 15% innerhalb von drei Jahren abgesenkt ist. Für künftige Vergleichsmieterhöhungen, auch für ehemalige Sozialwohnungen gilt, dass die Miete jedenfalls 15 Monate unverändert bleiben muss, bevor die nächste Steigerung verlangt werden kann. Auch bei Modernisierungs-mieterhöhungen verschlechtert sich die Position der Mieterinnen und Mieter. Waren wäh-rend der Preisbindung auch diese Mieterhöhungen grundsätzlich durch die ortsübliche Vergleichsmiete gedeckelt, gilt dies ab dem 01.01.2019 nicht mehr.
Wir erwarten aufgrund dieser Umstände einen noch rasanteren Ausstieg der Mieten in Kiel erklärt Wendt. Er fordert weiter, dass in diesem Zusammenhang aufgrund der veränderten Situation eine Überprüfung der Mietobergrenzen durch die Stadt stattfinden müsse.
Wendt fordert die Verantwortlichen auf, den Ratsbeschluss, eine kommunale Wohnungs-gesellschaft zu gründen, ernst zu nehmen und mit der notwendigen Konsequenz voranzu-treiben. Hierzu gehöre auch, dass nicht weitere städtische Flächen an andere Akteure des Wohnungsmarktes veräußert werden, wie dies in Wik in der Holtenauer Straße offenbar geplant ist.
Angesichts des von der Stadt eigens veröffentlichen Wohnungsmarktberichtes kann kein Zweifel daran bestehen, dass mit Hochdruck am Aufbau der städtischen Gesellschaft ge-arbeitet werden muss, damit die Stadt so früh wie möglich ein ernstzunehmender Akteur auf dem Kieler Wohnungsmarkt wird, der regulierend auf die sich derzeit immer schneller drehende Mietpreisspirale einwirken kann. Es sei für die Stadt allemal besser, so Wendt weiter, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, als durch Transferleistungen über-höhte Mieten anderer Anbieter von Wohnraum zu finanzieren.
Abschließend fordert Wendt aufgrund der prekären Situation am Wohnungsmarkt auch das Land Schleswig-Holstein auf, sich aktiv am Bau bzw. Wohnungen durch Gründung einer Landeseigenen Wohnungsgesellschaft zu beteiligen.
Verantwortlich: Carsten Wendt, Kiel