Die Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist das höchste Organ des Kieler Mietervereins. Sie findet einmal jährlich meistens im Monat Juni statt. Dazu wird rechtzeitig über die Mieterzeitung eingeladen. Sie ist für jedes Mitglied mit Stimm- und Antragsrecht offen. Nach unserer Satzung nimmt sie die Rechenschaftsberichte entgegen, befindet sie über Anträge und wählt sie den Vorstand sowie die Revisorinnen und/oder Revisoren. Sie bestimmt die Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr. Mitgliederversammlungen sind nur für Mitglieder des Kieler Mietervereins zugänglich.