Herzlich willkommen beim Kieler Mieterverein
und vielen Dank für Ihr Interesse
KIELER MIETERVEREIN e.V. WICHTIG! Geschäftsstelle ab dem 16.12.2020 für Publikumsverkehr geschlossen! Aufgrund der aktuellen Situation und der Beschlüsse der Bundes- und Landesregierung sind die Geschäftsstellen des Kieler Mietervereins e.V. in Kiel und Rendsburg ab dem 16.12.2020 bis auf Weiteres für Publikumsverkehr geschlossen. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit für Mitglieder telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen und für Nicht-Mitglieder unserem Verein online beizutreten. Wir bitten Sie jedoch, uns die notwendigen Unterlagen postalisch, per Fax oder per E-Mail zukommen zu lassen. Es steht Ihnen auch frei, die für die Beratung benötigten Unterlagen in unseren Briefkasten (Kiel: Eggerstedtstraße 1 / Rendsburg: Kieler Straße 18) einzuwerfen. Zwischen dem 28.12. und 30.12.2020 sind wir in dringenden Notfällen zu den üblichen Sprechzeiten unter der bekannten Telefonnummer erreichbar. Der Vorstand und die Geschäftsführung des Kieler Mietervereins bitten um Verständnis und hoffen auf bessere Zeiten. Auch wenn die Lage gerade schwierig ist, wünschen wir Ihnen frohe und besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Kiel Telefon: 0431 97 91 90 Telefax: 0431 97 91 93 0 oder 0431 97 91 93 1 E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Rendsburg Telefon: 04331 2 36 46 Telefax: 04331 26 89 3 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ihr Kieler Mieterverein e.V. Kiel, den 15.12.2020 |
Kiel, den 14.04.2020 Haus & Grund Kiel und Kieler Mieterverein: Sicher-Wohnen-Fond für Kiel! „In diesen Zeiten sollten wir nicht die Auseinandersetzung suchen, sondern die gemeinsame Verantwortung über Differenzen stellen. Deshalb schlagen Haus & Grund Kiel und der Kieler Mieterverein die umgehende Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“ vor, um den Fortbestand der Mietverhältnisse für Vermieter und Mieter zu sichern“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Sönke Bergemann, Geschäftsführer Haus & Grund Kiel e.V., und Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin Kieler Mieterverein e.V. Nur so könne man bei beiden Interessengruppen eine wirtschaftliche Schieflage vermeiden. Und die droht vielen angesichts fortdauernder Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie. Dieser von den wohnungswirtschaftlichen Spitzenverbänden an die Bundesregierung gerichteten Forderung schließe man sich in Kiel ebenfalls an. Schnelle staatliche, unbürokratische Unterstützung sei für Vermieter und für in Not geratene Mieter dringend notwendig. Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation dürfe unter keinen Umständen der Verlust der Wohnung drohen, sind sich Haus & Grund und der Mieterverein einig. „Das Mietrecht bietet dafür schlichtweg keine Lösung. Finanzielle Engpässe nur von einer Person zur nächsten zu verlagern, hilft niemandem. Je länger die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie aber andauern, desto mehr muss ein fairer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern gewahrt sein“, so Bergemann. Er fordert eine staatliche Wohnkostengarantie, die allen selbstnutzenden Eigentümern bei Einkommensausfall die Zahlung anstehender Wohnkosten und allen Mietern die Zahlung ihrer Mieten sichert. „Dafür braucht es eine beschleunigte und unbürokratische Auszahlung von Wohngeld als Lasten- und Mietzuschuss sowie die Zahlung der Kosten der Unterkunft direkt an die Eigentümer“, so Sönke Bergemann. „Ganz wichtig ist, dass Mieter den Kontakt zu ihrem Vermieter suchen, wenn sie die Miete vorübergehend nicht zahlen können“, so Ann Sophie Mainitz. „In diesen unsicheren Zeiten ist es entscheidend, dass Mieterinnen und Mietern die Angst vor dem Verlust der eigenen Wohnung genommen wird“, so Mainitz. Die Kieler Geschäftsstellen des Mietervereins und von Haus & Grund sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Mitglieder erreichen ihre Ansprechpartner weiterhin per Telefon, Brief oder E-Mail. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 18.09.2019 Kieler Mieterverein: „KiWoG“ richtiger Schritt Der Kieler Mieterverein lobt die Stadt Kiel ausdrücklich für die Entscheidung, eine städtische Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Auch wenn es überfällig war, den Fehler, die Veräußerung der KWG, zu korrigieren, freuen wir uns jetzt über das Vorhaben, die „KiWoG“ ins Leben zu rufen. Um der kommunalen Wohnungsgesellschaft das nötige Gewicht am Kieler Wohnungsmarkt zu verleihen wird es erforderlich sein, einen Bestand von ca. 10.000 bis 15.000 Wohnungen zu erreichen, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. Mit Unverständnis nehmen wir die Signale der Wohnungswirtschaft zur Kenntnis, die die Gründung der „KiWoG“ als überflüssig erachten. Diese Akteure hatten in den vergangenen zwei Jahrzehnten die Möglichkeit, für ausreichend bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, was sie offenkundig nicht geschafft haben, so Mainitz abschließend. Verantwortlich: Ann Sophie Mainitz, Kiel |
Kiel, den 28.05.2019 Mieterverein: Wiedereinführung des städtischen Vorkaufsrechts richtig ! Angesichts der dramatischen Situation am Kieler Wohnungsmarkt begrüßt der Kieler Mieterverein ausdrücklich den Plan der Stadt, das städtische Vorkaufsrecht für Immobilien grundsätzlich wieder einzuführen. Kiel verfüge nun einmal über sehr begrenzte Flächen, auf denen Wohnungsbau stattfinden kann, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Kieler Mietervereins. Die Abschaffung des Vorkaufsrechts vor 15 Jahren im Zuge des KWG-Verkaufs war ein Fehler, so Mainitz weiter, der sich in Folge, ablesbar an den Mietsteigerungen von 20 % in den letzten 5 Jahren, rächte. Die Korrektur dieses Fehlers ist auch angesichts der Tatsache notwendig, dass die großen Wohnungsunternehmen, wie etwa „Vonovia“ und die „Deutsche Wohnen“, gar keinen Wohnungsbau betreiben, sondern Mietwohnungen zu reinen Spekulationsobjekten haben verkommen lassen. Daher ist auch die teilweise von der Wohnungswirtschaft betriebene Panikmache, dass durch diesen Schritt über Gebühr in das private Eigentum eingegriffen werde, nicht nachvollziehbar. Dies schon deshalb nicht, weil die Beschlussvorlage für Eigentümer kleinerer Immobilien grundsätzlich von der Begründung bzw. Ausübung des Vorkaufsrechts absehen will. Es kann, so Mainitz weiter, keinen vernünftigen Zweifel daran geben, dass die Gründung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft KiWoG der richtige Schritt zur Entlastung des Kieler Wohnungsmarktes ist. Die Einführung eines städtischen Vor- und Wiederkaufsrechts kann zur Erreichung dieses Ziels einen entscheidenden Beitrag leisten. Verantwortlich: Geschäftsführerin Ann Sophie Mainitz, Kiel |